Objektsicherheitsprüfung nach
den ÖNORMEN B 1300 & B 1301
für Eigentümer und Hausverwaltungen
Gebäudeeigentümer und Gebäudeverwalter sind per Gesetz in die Pflicht genommen und müssen die gefahrlose Benützung von Immobilien (Ein- und Mehrfamilienhäusern bzw. Wohnungen, Lagerhäusern, Tiefgaragen, Eisenbahnanlagen, etc.) sicherstellen. ÖNORM liefert mit der Sicherheitsprüfung die Methode. Mit der ÖNORM B 1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude − Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen“ und der ÖNORM B 1301 „Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen“ können Gefahrenpotenziale frühzeitig erkannt werden. Sie beinhaltet im Wesentlichen vier Teilaspekte:
Technische Objektsicherheit
Gefahrenvermeidung und Brandschutz
Gesundheits- und Umweltschutz
Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren
Mehr Sicherheit, bessere Argumentationsgrundlagen im Streitfall u.a. aufgrund möglicher Schadenersatzpflichten nach ABGB und somit mehr Fairness bei Entscheidungen im Ernstfall sind das Ergebnis.
Haftungspotenzial ausschließen und vorhersehbare Gefahren rechtzeitig erkennen
Bei faircheck übernehmen die Überprüfung der Immobilien zertifizierte Gebäudesicherheits- und Sichtprüfer nach ÖNORM B1300 und B1301 und das österreichweit. Die Begutachtung wird mit Hilfe der vielfach bewährten und ausgezeichneten faircheck-Prozessen bestens dokumentiert. Eine Überprüfung wird jährlich empfohlen.
Wie sieht der Prozess zum ÖNORM B 1300 Gutachten aus?
- Angebotslegung
- Auftragszusage
- zuständige Sachverständige melden sich zur Terminvereinbarung
- Besichtigung vor Ort anhand einer individuellen Checkliste
- Erstellung des ÖNORM B 1300 Gutachtens
- Nachbesprechung bei Rückfragen
Wenn Sie Fragen zu Inhalten und Ablauf haben, dann kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch unter Tel.: +43 316 890 685 0. Vorab können Sie sich das kostenlose Informationsblatt zu ÖNORM B 1300 downloaden, welches Sie auch für den Aushang oder zur Verteilung verwenden können, um über der Informationspflicht nachzukommen. Weitere interessante Informationen finden Sie im Interview mit Herrn Dr. Philipp Fidler, Immobilienrechtsexperte „Wer trägt die Kosten bei der Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300?“.
Sie wollen wissen, wie das Ergebnis einer Objektsicherheitsprüfung aussieht? Wir haben Ihnen einen Überblick zum Bericht einer ÖNORM B 1300 Objektsicherheitsprüfung zusammengestellt.