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Objektive Immobilienbewertung, Mietobjektübergabe, ÖNORM B 1300 Sicherheitsprüfung österreichweit
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Begutachtung nach
ÖNORM B 1300 & B 1301

Gebäudeeigentümer und Hausverwaltungen sind per Gesetz in die Pflicht genommen und müssen die gefahrlose Benützung von Immobilien (Ein- und Mehrfamilienhäusern bzw. Wohnungen, Lagerhäusern, Tiefgaragen, Eisenbahnanlagen, etc.) sicherstellen. ÖNORM liefert mit der Sicherheitsprüfung die Methode. Mit der ÖNORM B 1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude − Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen“ und  der ÖNORM B 1301 „Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen“ können Gefahrenpotenziale frühzeitig erkannt werden. Sie beinhaltet im Wesentlichen vier Teilaspekte:

Wer trägt die Kosten bei der Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300
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Download Informationsblatt ÖNORM B 1300

Technische Objektsicherheit

Gefahrenvermeidung und Brandschutz

Gesundheits- und Umweltschutz

Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren

Mehr Sicherheit, bessere Argumentationsgrundlagen im Streitfall u.a. aufgrund möglicher Schadenersatzpflichten nach ABGB und somit mehr Fairness bei Entscheidungen im Ernstfall sind das Ergebnis.

So bleibt Ihr Gebäude auf dem neuesten Stand: Bei faircheck übernehmen die Überprüfung der Immobilien zertifizierte Gebäudesicherheits- und Sichtprüfer nach ÖNORM B1300 und B1301 und das österreichweit. Die Begutachtung wird mit Hilfe der vielfach bewährten und ausgezeichneten faircheck-Prozessen bestens dokumentiert. Eine Überprüfung wird jährlich empfohlen.

Wenn Sie Fragen zu Inhalten und Ablauf haben, dann kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch unter Tel.: +43 316 890 685 0. Vorab können Sie sich das kostenlose Informationsblatt zu ÖNORM B 1300 downloaden, welches Sie auch für den Aushang oder zur Verteilung verwenden können, um über der Informationspflicht nachzukommen.

Weiter interessante Details finden Sie im Interview mit Immobilienrechtsexperten Dr. Philipp Fidler zum Thema „Wer trägt die Kosten für eine Sichtprüfung nach ÖNORM B 1300?“. Sie wollen wissen, wie das Ergebnis einer Objektsicherheitsprüfung aussieht? Wir haben Ihnen einen Überblick zum Bericht einer ÖNORM B 1300 Objektsicherheitsprüfung zusammengestellt.

Sie können gerne einen Musterbericht persönlich anfordern. 

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    ÖNORM B 1300: Um schneller ein Angebot zu erstellen, geben Sie bitte vorab die Wohnnutzfläche in Quadratmeter sowie PLZ und Straße für bis zu zwei Immobilien ein:

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