ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FAIRCHECK SCHADENSERVICE GMBH für die Immobilienbewertung
Der Dienstleister faircheck Schadenservice GmbH (kurz SR) ermittelt unabhängig von seinen und dritten Interessen, vornehmlich im Auftrag des Endkunden Immobilienbewertungen, die den Verkehrswert des Objektes darlegen, ohne auf notwendige Kosten einer allfälligen Sanierung oder Bautätigkeit einzugehen.
- Der SR leistet nach der Gewerbeordnung, den allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) und einem mit dem Kunden abgeschlossenen Auftragsverhältnis mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
- Die AGB sind ab Vereinbarung eine für Kunden und SR verbindliche Basis im Geschäftsverkehr zwischen beiden und bei Abwicklung der Geschäftsfälle.
- Die Interessenwahrung umfasst die fachgerechte, den jeweiligen Bedürfnissen und Notwendigkeiten entsprechende Beratung und Aufklärung des Kunden über den zu ermittelnden Immobilienwert. Der SR erstellt eine angemessene Wertanalyse aufgrund des ihm erteilten Auftrages, Informationen und ausgehändigten Unterlagen.
- Der SR ist verpflichtet, dem Kunden die nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Bewertung zu bieten.
- Die Interessenwahrung ist auf Versicherer mit Niederlassung in Österreich beschränkt, auf andere nur gegen Entgeltvereinbarung für den erhöhten Aufwand.
- Die Ermittlung des realistischen Verkehrswertes durch den SR erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung der Praxis der österreichischen Immobilienbewerter.
- Der SR ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Kunden, die ihm bei seiner Ermittlung bekannt wurden, zu wahren.
- Der Kunde stimmt der automatisationsunterstützten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für diesen speziellen Bewertungsfall zu.
- Der SR wird alle für den Abschluss der Ermittlungen notwendigen und für eine korrekte Erfüllung seines Auftrages notwendigen, relevanten Daten, Informationen und Unterlagen wahrheitsgemäß und vollständig bekannt geben.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass mündliche Nebenabreden mit dem SR oder Bewerter und/oder dessen Mitarbeitern unwirksam und alle Aufträge und Anweisungen an den SR schriftlich zu erteilen sind; Abweichungen von diesem Erfordernis bedürfen der Schriftlichkeit.
- Wegen der großen Zahl und Mannigfaltigkeit der Geschäftsvorfälle ist für die gesamte Geschäftsverbindung die Haftung des SR auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; bei Verbrauchergeschäften gilt der Haftungsausschluss nur für andere als Personenschäden. Außer bei Verbrauchergeschäften ist der Haftung bei grober Fahrlässigkeit mit der Höhe der gesetzlichen Mindesthaftpflichtsumme beschränkt und erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn.
- Schadenersatzansprüche gegen den SR kann der Kunde nur innerhalb von 6 Monaten – für Verbraucher von 3 Jahren – nach Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend machen, längstens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Abschluss des schadenbegründenden Sachverhalts.
- Die Vertragsparteien werden die AGB auf allfällige Rechtsnachfolger übertragen und bestätigen, dass die AGB auch dann gültig sind, falls SR oder Kunde ihre Rechtsform ändern, ihr Unternehmen oder ihr Vermögen in eine Gesellschaft einbringen, eine Fusion vornehmen oder auf andere Art eine Änderung in der Rechtsperson des Kunden oder des SR eintritt. Die Verpflichtung zur Vornahme aller Rechtshandlungen, die für die Weitergeltung der AGB notwendig sind, ist vereinbart.
- Im Zusammenhang mit Aufträgen sind Entgelt des SR die Auftragskosten laut Preisliste, darüber hinaus steht dem SR bei schriftlicher Vereinbarung ein zu vereinbarendes Entgelt zu.
- Für die Übermittlung der Honorarnoten wird digital signierte elektronische Kommunikation oder Übermittlung in Papierform gewählt und vom Auftraggeber anerkannt.
- Die Tätigkeit des SR wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.
- Soweit im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, gilt ausschließlich österreichisches Recht; Erfüllungsort ist Graz.
- Bei Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz oder das Handelsgericht Wien- bei Verbrauchern am Ort seines Wohnsitzes, seines gewöhnlichen Aufenthaltes oder seiner Beschäftigung – anzurufen, soweit im Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
- Abweichende Vereinbarungen von den AGB regelt ein gesonderter schriftlicher Vertrag.
- Etwaige Unwirksamkeiten einzelner Punkte berührt nicht die Geltung der übrigen Punkte der AGB.
Die Geschäftsleitung der faircheck Schadenservice GmbH
Dr. Peter Winkler e.h.
Graz, Juli 2017