Wie sieht das Ergebnis einer ÖNORM B 1300 Sichtprüfung aus?
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, das Thema ÖNORM B 1300 für Hausverwaltungen sowie Immobilienbesitzer ein wenig klarer zu gestalten. Im nachfolgenden möchten wir Ihnen kurz skizzieren, wie das Ergebnis bzw. der Bericht zu einer ÖNORM B 1300 Überprüfung eigentlich aussieht. Wir geben Ihnen also einige Einblicke in unsere digitalen ÖNORM B 1300 Berichte und somit in das Ergebnis einer Objektsicherheitsprüfung nach der ÖNORM B 1300.
Der ÖNORM B 1300 Bericht beginnt mit einer allgemeinen Einleitung zur ÖNORM B 1300, die sich nach der Norm in die vier Teilbereiche technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren unterteilt. Details dazu finden Sie in unserem Informationsblatt zur ÖNORM B 1300 Begutachtung.
1. Die Ergebnisse im Überblick
Sie finden bereits am Anfang unseres Berichts eine Zusammenfassung aller Ergebnisse. Dabei wird angeführt, wieviele Mängel vorhanden sind und wie diese bewertet wurden.
2. Wie Mängel kategorisiert werden
Auf den darauffolgenden Seiten des Berichtes wird der Leser durch die vier Bereiche der ÖNORM geführt und alle Mängel werden im Detail beschrieben. Die farbliche Bewertung gibt eine schnelle Übersicht über die Dringlichkeit der Mängel und hilft bei der Planung der Mängelbeseitigung. Bei einem Mangel in der Bewertungskategorie „Gefahr im Verzug“ muss an Ort und Stelle gehandelt werden. Der Mangel muss entweder sofort beseitigt, entschärft oder soweit abgesichert werden, dass keine Gefahr mehr ausgeht.
Kurzfristige Mängel sollten schnellstmöglich behoben werden, die ÖNORM B 1300 gibt in diesem Zusammenhang keine Fristen vor. Der Zeitpunkt der Erledigung wird vom Sachverständigen selbst festgelegt.
3. Alle Bilder und Infos im Detail
Abschließend umfasst der ÖNORM B 1300 Bericht von faircheck die bildlich gut erkennbare und mit Text hinterlegte Dokumentation aller Mängel im Detail.
Sie haben Fragen oder möchten unverbindlich ein Angebot für die von Ihnen verwalteten Objekte einholen? Schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns an.